Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.01.1996 - 22 U 185/95 |
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Volltextveröffentlichung
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Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Änderungen des Bieters am Angebotsinhalt: Welche Rechtsfolgen? (IBR 1996, 139)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 921
- BauR 1996, 716
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09
Öffentliche Auftragsvergabe: Schadensersatzanspruch gegen einen Auftragnehmer …
c) Wird eine unzulässige Änderung an den Ausschreibungsunterlagen nicht bemerkt und erlangt sie deshalb vertragliche Bindung, kann der Auftraggeber grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss geltend machen, weil der Bieter gegen seine vorvertraglichen Pflichten verstoßen hat (…Dähne in Kapellmann / Messerschmidt, VOB 2. Aufl. § 21 VOB/A RN 23;… Rusam in Heiermann / Riedl / Rusam VOB 11. Aufl. A § 21 RN 12; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 921, 922; OLG Celle BauR 1995, 392, 394).Da die Klägerin sich bei der Vergabe der mobilen Trennwand jedenfalls eines dem Ausschreibungsverfahren der VOB/A ähnlichen Verfahrens bedient hat, erscheint es angemessen, die Grundsätze des § 21 Nr. 3 VOB/A auch hier auf die Beteiligung der Beklagten 1 an dem Vergabeverfahren der Klägerin entsprechend anzuwenden (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 921, 922).